Im Gespräch mit Ihnen zeige ich Lösungsmöglichkeiten auf und helfe Ihnen, entweder außergerichtlich - oder soweit erforderlich - auch gerichtlich Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Interessen zu wahren.
In Anbetracht der langen Verfahrensdauer vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten versuche ich, durch eine qualifizierte Beratung im Vorfeld Gerichtsverfahren zu vemeiden.
Dies ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. In gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie deshalb bundesweit in allen Instanzen. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Bundesgerichtshof in Zivilsachen.
Ich verfüge über umfangreiche Prozesserfahrung auch vor obersten Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht, vor dem ich unter anderem den sogenannten "Nikolausbeschluss" erstreiten konnte.