Kanzlei Dr. Diering - Öffentliches Recht
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Öffentliches Gesundheitsrecht

Das öffentliche Gesundheitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherten und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), der Rentenversicherung (SGB VI), der Unfallversicherung (SGB VII) und der Pflegeversicherung (SGB XI).

 

Außerdem werden die Rechtsbeziehungen zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern und den Versicherungsträgern geregelt.

 

Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsrechts ist außerdem das Schwerbehindertenrecht (SGB IX). Ich berate insbesondere bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. bei der Festlegung der Höhe des GdB und bei der Vergabe von Merkzeichen. 

 

Meine neben dem Anwaltsberuf ausgeübte Tätigkeit als Chefsyndikus beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Berlin schließt die Übernahme von Mandaten, in deren Kontext die gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen beteiligt sind, im Regelfall aus. Soweit eine Mandatsübernahme in diesen Fällen ausscheidet, verweise ich an spezialisierte Kanzleien.

 

 

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